Bauleitplanung (Bebauungsplanung, Flächennutzungsplanung)
Abteilung BauleitplanungDie Abteilung Bauleitplanung ist insbesondere für die vorbereitende Bauleitplanung (Sachgebiet Flächennutzungsplanung) und für die verbindliche Bauleitplanung (Sachgebiet Bebauungsplanung) zuständig. Sie entwickelt Konzepte für neue Baugebiete und für die Gestaltung von städtischen Räumen; ferner berät sie Bauherrn über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben.Flächennutzungsplanung:Das Sachgebiet ist zuständig für die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan nach dem Baugesetzbuch. Es ist auch zuständig für das Verfahren zur Aufstellung der Landschaftsschutzverordnung nach dem Bayer. Naturschutzgesetz.Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen dargestellt (z.B. Bau-, Verkehrs- und Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft u. Wald, Versorgungsanlagen, Gemeinbedarfsflächen usw.). Dem Sachgebiet obliegt auch die Prüfung von Bauvorhaben im Außenbereich.
Bebauungsplanung:Das Sachgebiet ist insbesondere zuständig für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen einschl. Grünordnungsplanung und anderer Satzungen nach dem Baugesetzbuch. Der Bebauungsplan enthält die für die einzelnen Bürger rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.Ferner ist es zuständig für städtebauliche Konzepte aller Art, vorhabenbezogene Bebauungspläne mit Durchführungsverträgen, planungsrechtliche Prüfung von Bauanträgen, Probleme der Stadtgestaltung und städtebauliche Wettbewerbe.
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