Kurzbeschreibung:
Mit der wirtschaftlichen Jugendhilfe besteht die Möglichkeit der Übernahme von Gebühren für den Besuch von Kindern in einer Kindertageseinrichtung.
Das heißt, wenn Ihr Kind:
-
einen Kindergarten,
-
eine Kinderkrippe,
-
einen Kinderhort,
-
eine nachschulische Betreuung,
-
eine Tagespflege besucht,
können die entstehenden Kosten im Rahmen der Vorschriften und abhängig von Ihrem Einkommen ganz oder teilweise vom Jugendamt (wirtschaftliche Jugendhilfe) übernommen werden.
Ein Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe muss persönlich beim Stadtjugendamt Fürth abgeholt werden.
Sachbearbeiterinnen:
|
Frau Bastian |
Telefon: 974 15 34 |
Zimmer: 320 |
|
Frau Haubner |
Telefon: 974 15 64 |
Zimmer: 335 |
Frau Bertagna |
Telefon: 974 15 40 |
Zimmer: 334 |
|
Frau Fischer |
Telefon: 974 15 40 |
Zimmer: 334 |
Fax: 974 1513
(bitte jeweils den Namen der Sachbearbeiterin mit angeben) |
Öffnungszeiten des Jugendamtes:
Montag 8 Uhr bis 12 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 12 Uhr
Mittwochs geschlossen
Donnerstag 8 bis 12 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Telefonzeiten:
Frau Bastian
Dienstag bis Donnerstag 13:30 bis 15 Uhr
Frau Haubner
Dienstag bis Donnerstag 13:30 bis 15 Uhr
Frau Bertagna
Montag 13 bis 14:30 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr
Frau Fischer
Dienstag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr
|