Kurzbeschreibung:
Wir informieren über Hilfen während der Schwangerschaft und nach der Geburt und vermitteln Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind".
Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Beratung im Zusammenhang mit dem § 218 durch und stellen den Beratungsnachweis aus, der für einen Schwangerschaftsabbruch notwendig ist.
Die Beratung ist kostenfrei, unterliegt der Schweigepflicht und kann anonym erfolgen. Melden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch bei der Beratungsstelle an.
Sie werden ebenso beraten zum Thema Ernährung während der Schwangerschaft, sowie Fragen zur Elternzeit. |