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7.4.2011 - Soziales & Gesundheit

Teilhabepaket von Stadt und Jobcenter

Seit dem 1. April ist das sogenannte „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ in Kraft. Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen damit auch Leistungen für Bildung und soziale sowie kulturelle Teilhabe ermöglicht werden.

In der neuen Beratungsstelle Bildungspaket im Technischen Rathaus haben Kathrin Zebisch, Armin Hofmann und Sylvia Grandt (nicht im Bild) ihre Arbeit aufgenommen. Bürgermeister Markus Braun stattete ihnen einen Antrittsbesuch ab. Foto: Wunder

In der neuen Beratungsstelle Bildungspaket im Technischen Rathaus haben Kathrin Zebisch, Armin Hofmann und Sylvia Grandt (nicht im Bild) ihre Arbeit aufgenommen. Bürgermeister Markus Braun stattete ihnen einen Antrittsbesuch ab. Foto: Wunder

Das bedeutet, dass zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, um zum Beispiel bei Schulausflügen dabei zu sein, im Turnverein Sport zu betreiben oder in Schulen und Kindertagesstätten mittags zu essen. Rund 1,65 Millionen Euro hat die Stadt Fürth dafür zur Verfügung. Wie die Organisation und Abwicklung dieses Bildungs- und Teilhabepakets in Fürth ablaufen, erläuterten Bürgermeister Markus Braun und der Geschäftsführer des Jobcenters, Günther Meth, bei einem Pressegespräch.

Denn in der Kleeblattstadt wird das Paket von Stadt und Jobcenter gemeinsam geschnürt. Anspruch auf Mittel aus dem Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II vom Jobcenter beziehen oder von der Stadt zum Beispiel Wohngeld erhalten oder kinderzuschlagsberechtigt sind. Die Besonderheit in Fürth: Alle Kunden bleiben bei ihren Institutionen. Wer bisher zum Jobcenter ging, bleibt auch dort. Wer von einer städtischen Stelle Gelder bezog, für den gibt es die neue Beratungsstelle Bildungspaket im Technischen Rathaus.

Das Paket, so Bürgermeister Braun, sei zwar ein „wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit“, er hob aber auch den hohen organisatorischen Aufwand hervor und kritisierte, dass er den Ausbau der Ganztagsschulen, die Leistungen des Pakets dann beinhalten würden, für weitaus sinnvoller gehalten hätte. Auch Günther Meth stieß in dieses Horn, bekräftigte aber, „dass wir nun mit möglichst wenig Bürokratie möglichst viele Leistungen anbieten wollen.“

Ein eFormular zur Beantragung der Leistungen kann im rechten Bereich dieser Seite heruntergeladen werden. Es kann online ausgefüllt, dann ausgedruckt und mit den notwendigen Anlagen an die Beratungsstelle Bildungspakte (Kontakt im rechten Bereich dieser Seite) gesendet bzw. gebracht werden.

Wissenswertes im Überblick:

  • Anträge können für die Bereiche Persönlicher Schulbedarf, Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Mittagessen für Schüler und Kinder in Kindertagesstätten, Lernförderung sowie soziale und kulturelle Teilhabe gestellt werden.
  • Es ist keine direkte Auszahlung an den Antragsteller möglich, außer beim Schulbedarf per Überweisung.
  • Alle Anbieter aus den Bereichen müssen in einer Datenbank der Stadt erfasst und als solche anerkannt sein.
  • Für jedes Kind einer Bedarfsgemeinschaft ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
  • Es ist ein Nachweis für die Teilnahme zu erbringen.
  • Es gibt einen Antrag für alle Maßnahmen, die per Ankreuzen ausgewählt werden.
  • Die Zuschüsse können auch rückwirkend zum 1. Januar 2011 gestellt werden, wenn der entsprechende Antrag bis 30. April 2011 eingegangen ist.
  • Alg-II-Empfänger wenden sich bitte an das Jobcenter, Bezieher städtischer Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerber) bitte an die Beratungsstelle Bildungspaket
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