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Die Ehrenamtskarten

Die Ehrenamtskarten bieten eine Reihe von Vorteilen als Dankeschön für den Einsatz engagierter Frauen und Männer. Dazu gehören zum Beispiel vergünstigter Eintritt in Einrichtungen und Museen und Freikarten. (Eine Liste, die für ganz Bayern gilt, ist unter "Links" im rechten Bereich dieser Seite zu finden.)

In der Stadt Fürth ist das Angebot derzeit noch am Wachsen. Momentan werden Firmen, Händler, Dienstleister, Freizeitparks und Einrichtungen angeschrieben und gebeten, sich an der Aktion zu beteiligen.

In der Kleeblattstadt fällt die Vergabe der Ehrenamtskarte in den Verantwortungsbereich von Bürgermeister Markus Braun. ("Kontakt im" rechten Bereich dieser Seite; Informationen zu Anträgen gibt es unter "Zum Thema").

 

 

So sieht die Ehrenamtskarte des Freistaats Bayern aus. Grafik: Staatsregierung

So sieht die Ehrenamtskarte des Freistaats Bayern aus.
Grafik: Staatsregierung

Voraussetzungen für Ehrenamtskarte

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement
  • Mindestalter für Karteninhaber ist 16 Jahre
  • Inhaber einer Jugendleiterkarte „Juleica“ erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
  • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich

Die Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig und nicht auf andere Personen übertragbar. Sie wird durch die Stadt Fürth verliehen und ausgegeben. Nach Ablauf der Gültigkeit muss sie neu beantragt werden – sie wird nicht automatisch verlängert.

 

Voraussetzungen für Ehrenamtskarte in Gold

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von ehrenamtlich Tätigen erhalten eine goldene Ehrenamtskarte
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehr-Ehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, können eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte beantragen
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre jährlich 250 Stunden oder fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig waren, können ebenfalls die goldene Ehrenamtskarte erhalten.

Die Ehrenamtskarte Gold ist unbegrenzt gültig.

 

 

Die Ehrenamtskarte in Gold. Grafik: Staatsregierung

Die Ehrenamtskarte in Gold. Grafik: Staatsregierung

 

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