Rednitz-Gemeingebrauch-Verordnung [33-1a] Diese Verordnung zum Gemeingebrauch der Rednitz regelt, wo das Baden auf eigene Gefahr erlaubt ist und wo nicht.
Reinhaltungsverordnung [31-1] Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter