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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Namensführung
Sind beide Eheleute deutsche Staatsangehörige können sie bei oder nach der Eheschließung den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen, außerdem (seit 12.02.2005) auch einen in früherer Ehe „angeheirateten“ Namen. Wird keine Ehenamensbestimmung getroffen, so behält jeder Ehegatte den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Die Ehenamensbestimmung kann jederzeit nachgeholt werden, solange die Ehe besteht. Über das Anfügen oder Voranstellen eines Namens zum Ehenamen (sogenannter Doppelname) durch einen Ehegatten, dessen Name nicht Ehename geworden ist, unterrichtet das Standesamt auf Anfrage. Gleiches gilt natürlich auch bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Standesamt. Hierbei kann ein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname bestimmt werden, oder es behält jeder den zur Zeit der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namen. Doppelnamen für einen Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin sind auch möglich, worüber das Standesamt gerne informiert.
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