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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Vornamensgebung (Baby)
Das Elternrecht der Freiheit in der Namensgebung ist nicht grenzenlos, sondern auf das Kindeswohl ausgerichtet. Es soll daher kein Name gewählt werden, der dem Kind in seinem späteren Leben Schwierigkeiten bereiten dürfte. Originalitätssucht ist ein schlechter Ratgeber bei der Namenswahl. Es kommt ja besonders darauf an, dass das Kind sich mit seinem Namen anfreunden, dass es etwas mit ihm anfangen kann. Der Name soll seinen Träger nicht lächerlich oder verächtlich machen. Das Geschlecht des Kindes sollte anhand des Vornames klar erkennbar sein. Ist der gewünschte Vorname ein sogenannter zweigeschlechtlicher oder geschlechtsneutraler Vorname (zum Beispiel Toni oder Andi), so sollte diesem ein zusätzlich eindeutig männlicher bzw. weiblicher Vorname zugefügt werden, um spätere Verwechslungen zu vermeiden. Als allgemeine Regel gilt, dass ein Vorname auch als solcher ausgewiesen sein sollte. Egal ob im Internet oder in einem Vornamensbuch. Für Anfragen und Auskünfte bezüglich eines „besonderen“ Vornamens stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Geburtsbeurkundung (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1582
und -1581
Fax: (0911) 974-1595
E-Mail senden
Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 215
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Herr N.N.
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1582

Fax: (0911) 974-1595

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Frau Friedl
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1597

Fax: (0911) 974-1595

E-Mail senden


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Kurzbeschreibung:
Die Abholung der Geburtsurkunden für Neugeborene kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Ebenso sind Terminvereinbarungen für Erklärungen zur Namensführung eines Kindes möglich.
 
Dies gilt zum Beispiel für:
  • Namenserteilung durch den alleinsorgeberechtigten Elternteil
  • Einbenennung durch die Mutter und deren Ehemann 
  • Wahl eines ausländischen Rechts
Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
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