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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Neugeborenes (anmelden)
Kommt Ihre Tochter oder Ihr Sohn im Klinikum Fürth zur Welt, wird die Geburt Ihres Kindes von der Klinikumsverwaltung dem Standesamt Fürth gemeldet. Dort werden die Geburtsurkunden sowie die Geburtsbescheinigungen für Ihr Kind ausgestellt. Wenn Sie ein Familienstammbuch besitzen, reichen Sie dieses sowie die zur Beurkundung benötigten Unterlagen (beachte hierzu das Merkblatt „Informationen zur Geburtsbeurkundung“) bei der Klinikumsverwaltung mit ein. Einige Tage später können Sie dann, mit vorherigem Anruf, die Unterlagen für Ihr Kind beim Standesamt Fürth abholen.
Sollte Ihr Kind in der Wohnung zur Welt kommen, spricht man von einer -Hausgeburt-. Sie sind in solch einem Fall als sorgeberechtigter Elternteil verpflichtet die Geburt binnen einer Woche beim zuständigen Standesamt anzumelden. Bringen Sie hierzu die Geburtsanzeige, welche von einer anwesenden Hebamme ausgefüllt und unterzeichnet wurde, mit sowie die zur Beurkundung benötigten Unterlagen (beachte hierzu das Merkblatt „Informationen zur Geburtsbeurkundung“).
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