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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Namensänderung (Nachträgliche Namensänderung nach Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft)
Nachträgliche Erklärung zur Namensführung in der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft:
Wenn die Lebenspartner(innen) bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt haben, können sie nachträglich, ohne an eine Frist gebunden zu sein, einen Lebenspartnerschaftsnamen erklären. Sie können gegenüber dem Standesamt entweder den Geburtsnamen oder den zur Zeitpunkt der Begründung geführten Namen eines der Lebenspartner(innen) bestimmen. Diese Erklärung kann während des Bestehens der Lebenspartnerschaft nicht widerrufen werden.
Hinzufügung des Geburtsnamens oder eines früheren Familiennamens:

Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen bzw. den zur Zeit der Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Hierdurch dürfen im Regelfall keine "Dreifachnamen" entstehen. Der vorangestellte oder angefügte Name und der Lebenspartnerschaftsname werden durch Bindestrich miteinander verbunden. Von der Möglichkeit der Doppelnamensführung kann auch der Lebenspartner, dessen Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, Gebrauch machen, solange er den Lebenspartnerschaftsnamen führt.

Widerruf der Hinzufügung des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens:
Die Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens bzw. eines Familiennamens zum Lebenspartnerschaftsnamen kann vor dem Standesamt widerrufen werden. Eine erneute Erklärung ist anschließend nicht mehr zulässig.

Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Lebenspartnerschaft:
Der Lebenspartner kann nach Beendigung der Lebenspartnerschaft durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführt hat.

Namensänderung nach Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft im Ausland:
Oben aufgeführte Möglichkeiten der Namensänderungen gelten in der Regel ebenso für Lebenspartner(innen), die ihre Lebenspartnerschaft im Ausland begründet haben und ihren Wohnsitz im Bundesgebiet haben. Da in den verschiedenen Ländern unterschiedlichste Regelungen zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft bestehen, muss das Standesamt vor der Beurkundung einer Namensänderung stets prüfen, ob die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft hier gültig ist. Aufgrund der überaus komplizierten Rechtslage ist im Rahmen dieses Internetauftritts hierzu keine ausführliche Information möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Standesamt.

Kosten: Die Gebühr für eine Namensänderung durch das Standesamt beträgt 42 Euro. In Einzelfällen können auch höhere Kosten anfallen. Sie können beim Standesamt Fürth die Gebühren in bar oder mit EC-Karte begleichen. Welche Unterlagen Sie für die persönliche Abgabe einer Namenserklärung vorlegen müssen, teilen wir Ihnen gerne telefonisch mit.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Namenrechtliche Erklärung, Berichtigung und Nachbeurkundung von Geburt, Eheschließung, Sterbefall im Ausland (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1591
Fax: (0911) 974-1594
E-Mail senden
Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 217
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Frau Wanner
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1591

Fax: (0911) 974-1594

E-Mail senden


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Kurzbeschreibung:
Es sind Antragstellungen und/oder Beratungen für nachstehende Leistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (0911) 974-1591 möglich:
  • Namensänderung 
    1. Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
    2. Hinzufügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
    3. Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
    4. Angleichungserklärung (z.B. für Spätaussiedler oder eingebürgerte Personen)
    5. Neusortierung von Vornamen
    6. Erklärung nach § 45 b PStG
  • Berichtigung von fehlerhaften Personenstandsregistern (z.B. Geburtsregister)
  • Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen (Eheschließung, Geburt oder Sterbefall war im Ausland)
 

 

 

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