Panoramabild der Stadt Fürth, Link zur Startseite
Fürther Rathaus Wirtschaft Stadtentwicklung Leben in Fürth Tourismus eDienste

Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

A : B : C : D : E : F : G : H : I : J : K : L : M
N : O : P : Q : R : S : T : U : V : W : X : Y : Z

 

STICHWORTSUCHE
Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Das Standesamt Fürth ist für die nachträgliche Sterbefallbeurkundung von in Fürth wohnhaften Deutschen zuständig, die im Ausland verstorben sind. Hierfür legen Sie bitte statt der Todesbescheinigung die Original-Sterbeurkunde mit entsprechender Überbeglaubigung oder eine Internationale Sterbeurkunde bei uns vor. Die Nachbeurkundung ist gebührenpflichtig. Weitere Informationen erhalten Sie nach vorherigem Anruf.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Namenrechtliche Erklärung, Berichtigung und Nachbeurkundung von Geburt, Eheschließung, Sterbefall im Ausland (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1591
Fax: (0911) 974-1594
E-Mail senden
Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 217
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Frau Wanner
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1591

Fax: (0911) 974-1594

E-Mail senden


Zurück
Kurzbeschreibung:
Es sind Antragstellungen und/oder Beratungen für nachstehende Leistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter (0911) 974-1591 möglich:
  • Namensänderung 
    1. Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
    2. Hinzufügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
    3. Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
    4. Angleichungserklärung (z.B. für Spätaussiedler oder eingebürgerte Personen)
    5. Neusortierung von Vornamen
    6. Erklärung nach § 45 b PStG
  • Berichtigung von fehlerhaften Personenstandsregistern (z.B. Geburtsregister)
  • Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen (Eheschließung, Geburt oder Sterbefall war im Ausland)
 

 

 

Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
Zurück Kontakt exportieren drucken
Infoblatt:
Information zur Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland (pdf, 0,06 MB)
ImpressumAllg. DatenschutzinfoDatenschutz i. d. Fachbereichen
2024© Stadt Fürth
Sitemap Home Kontakt
Schnellsuche
erweiterte Suche
Schnelleinstieg
Online-Terminvergabe
Ämtersuche