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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
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Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch seine Außerbetriebsetzung unterbrochen werden. Seit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) zum 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Soll das Kraftfahrzeug wieder zugelassen werden (z.B. nach einer Winterpause des Fahrzeuges), kann auf Antrag das amtliche Kennzeichen auf die Dauer von 12 Monaten für den bisherigen Fahrzeughalter reserviert werden. Wird eine Kennzeichenreservierung nicht gewünscht, erlischt das zugeteilte amtliche Kennzeichen sofort.
Die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges wird aus unterschiedlichen Gründen gewünscht. Häufiger Grund ist die beabsichtigte Veräußerung des Kraftfahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, kann durch die Außerbetriebsetzung Kfz-Steuer und Versicherung gespart werden. Ebenfalls sehr häufig ist die zeitlich befristete Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr. Vor allem Halter von Motorrädern, Cabrios, Wohnanhänger und Wohnmobile machen in der Regel von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Eine Außerbetriebsetzung mit Kennzeichenreservierung für die Wiederzulassung ist nicht möglich, wenn das Fahrzeug nicht im Zulassungsbezirk Fürth-Stadt registriert ist.

Gebühren:
Außerbetriebsetzung mit Kennzeichen Fürth-Stadt: 5,90 Euro Kennzeichenreservierung für Wiederzulassung: kostenfrei Außerbetriebsetzung mit Kennzeichen außerhalb Fürth-Stadt:11 Euro (Kennzeichenreservierung nicht möglich!)
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
KFZ-Zulassungsbehörde im Straßenverkehrsamt

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-2276
Fax: (0911) 974-2271
E-Mail senden
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Erdgeschoss, Zimmer 30
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Die KFZ-Zulassungsbehörde kann mit und ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Dazu stellt das Straßenverkehrsamt Montag bis Freitag, täglich etwa um 9.30 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung von Dienstleistungen der Behörde in der Online-Terminvergabe zur Verfügung.

Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr
Montag von 13 bis 16 Uhr
Donnerstag von 13 bis 15 Uhr
Barrierefreier Zugang? ja
Übergeordnete Dienststelle
Straßenverkehrsamt
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