Panoramabild der Stadt Fürth, Link zur Startseite
Fürther Rathaus Wirtschaft Stadtentwicklung Leben in Fürth Tourismus eDienste

Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

A : B : C : D : E : F : G : H : I : J : K : L : M
N : O : P : Q : R : S : T : U : V : W : X : Y : Z

 

STICHWORTSUCHE
Meldebescheinigungen im Bürgeramt Süd
Termin online vereinbaren.

Falls Sie eine Meldebescheinigung benötigen, erhalten Sie diese im Bürgeramt Süd und im Bürgeramt, Amtsstelle Nord. Für Neubürger und Zuziehende besteht die Pflicht (Rechtsgrundlage ist der Art. 13, 16 Bayer. Gesetz über das Meldewesen), sich innerhalb einer Woche nach Bezug einer Wohnung in Fürth beim Bürgeramt der Stadt Fürth anzumelden. Erfolgt der Zuzug aus einer Gemeinde in Deutschland, so ist dort keine Abmeldung durchzuführen. Familien sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt. Wenn man sich nicht innerhalb einer Woche anmeldet, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld, oder einer Geldbuße geahndet werden kann. Nur wenn Sie ins Ausland fortziehen oder wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine davon aufgeben, müssen Sie sich abmelden. Den Abmeldeschein müssen Sie unterschrieben innerhalb einer Woche im Bürgeramt, bzw. im Bürgeramt Amtsstelle Nord (Stadeln) abgeben. Dies können Sie persönlich oder auf dem Postweg erledigen. Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt. Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz und Art. 13, 16 Bayer. Gesetz über das Meldewesen.

Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Bürgeramt Süd

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-23 23
Fax: (0911) 974-23 66
E-Mail senden
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
1. Stock, Zimmer 1.21
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Ansprechzeiten:
Montag: 8 bis 18 Uhr,
Dienstag: 8 bis 12 Uhr,
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr,
Donnerstag: 7.30 bis 16 Uhr,
Freitag: 7.30 bis 12 Uhr.

WICHTIGER HINWEIS: Das Bürgeramt Süd kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung von Dienstleistungen in der Online-Terminvergabe zur Verfügung.
Aus diesem Grund sind die Aufrufanlagen derzeit abgestellt und es werden keine Wartemarken ausgegeben. Das Bürgeramt bittet um Verständnis.
Barrierefreier Zugang? ja
Amtsleitung:
Frau Künkel
Etage: 1. Stock, Zimmer 1.26

Telefon: (0911) 974-23 31

Fax: (0911) 974-23 33

E-Mail senden


Zurück
Stellvertr. Amtsleitung:
Herr Brückner
Etage: 1. Stock, Zimmer 1.21

Telefon: (0911) 974-23 31

Fax: (0911) 974-2366

E-Mail senden


Zurück
Vorzimmer:
NN
Etage: 1. Stock, Zimmer 1.25

Telefon: (0911) 974-23 31

Fax: (0911) 974-23 33

E-Mail senden


Zurück
Kurzbeschreibung:

An-, Ab-, Ummeldungen; Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie vorläufigen Ausweisen und Reisepässen; Meldebescheinigungen; Führungszeugnisse; Gewerbezentralregisterauszüge; Beglaubigungen.

 

Übergeordnete Dienststelle
Referat III - Umwelt, Klimaschutz, Recht und Ordnung
Nachgeordnete Dienststellen und Ämter
Ausländerbehörde, Bürgeramt Süd
Bürgeramt Mitte
Bürgeramt Nord
Fundamt im Bürgeramt
Staatsangehörigkeits-Angelegenheiten im Bürgeramt
Wahlamt im Bürgeramt Süd
Zurück Kontakt exportieren drucken
Dienstleistungen und Infos:
Meldebescheinigung online beantragen
ImpressumAllg. DatenschutzinfoDatenschutz i. d. Fachbereichen
2024© Stadt Fürth
Sitemap Home Kontakt
Schnellsuche
erweiterte Suche
Schnelleinstieg
Online-Terminvergabe
Ämtersuche