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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Hochzeit im Ausland (Anerkennung)
Grundsätzlich sind Eheschließungen im Ausland immer dann gültig, wenn sie nach der dort üblichen und vorgeschriebenen Form stattfinden. Informationen über die benötigten Urkunden und Bescheinigungen erhalten Sie bei Botschaften und Konsulaten, die Sie vielfach auch über das Internet erreichen können. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden (einer Vorehe) sollten Sie sich immer auf einem mehrsprachigen Vordruck (Internationale Urkunde) ausstellen lassen. Manche Staaten verlangen ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitz-Standesamt ausstellt (mehrsprachiger Vordruck). Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass Ihrer Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegen steht. Nach der Eheschließung im Ausland achten Sie bitte darauf, dass in vielen Ländern die Heiratsurkunde mit einer amtlichen Beglaubigung versehen werden muss, damit sie in Deutschland gültig ist und anerkannt wird. Versehen wird die Heiratsurkunde entweder mit einer sogenannten Legalisation, welche durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung angebracht wird, oder einer Apostille, welche durch die zuständige innerstaatliche Behörde angebracht wird. Dies ist wichtig für die Vorlage beim Einwohneramt zum Nachweis, dass Ihr Familienstand nun „verheiratet“ ist, beim Antrag auf Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung beim zuständigen Wohnsitz-Standesamt und bei eventueller erforderlicher Ehenamenserklärung.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Eheschließung (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1590
Fax: (0911) 974-1595
E-Mail senden
Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 214 bis 217 und 220
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Für ausschließlich deutsche Staatsangehörige:
Frau Schneider
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 214

Telefon: (0911) 974-1590

Fax: (0911) 974-1595

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Frau Friedl
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1597

Fax: (0911) 974-1595

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Frau Niedermann
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1598

Fax: (0911) 974-1595

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Für Eheschließungen mit ausländischer Beteiligung:
Frau Niedermann
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 217

Telefon: (0911) 974-1598

Fax: (0911) 974-1595

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Kurzbeschreibung:
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat. 
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate (gesetzliche Frist) vor dem geplanten Eheschließungstermin entgegengenommen werden. 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte im Abschnitt 'Dokumente'.
 

 

Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
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Infoblatt:
Informationen zur Eheschließung im Ausland (pdf, 0,06 MB)
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