Kurzbeschreibung:
Der Straßen- und Brückenbau teilt sich in Neubau und Verwaltung.
Der Neubau ist zuständig für die Durchführung von Straßen- und Brückenneubauten, Sanierung von Brücken, Koordinierung von Baumaßnahmen, die Einrichtung von Lichtsignalanlagen und die Genehmigung für die Einrichtung von privaten Zufahrten.
In der Verwaltung können Anträge für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen gestellt werden, wie zum Beispiel für Baustelleneinrichtungen, Baugerüste, Aufgrabungen, Schuttcontainer, Werbeträger, Werbeaktionen, Veranstaltungen, Außenbestuhlungen, Warenauslagen, Infostände usw.. Hier werden auch Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern entgegen genommen, Auskünfte über Pflichten der Reinigungsverordnung und des Winterdienstes erteilt und die Einhaltung dieser Verpflichtungen überwacht. Weitere Aufgaben sind die Durchführung Straßenrechtlicher Verfahren zur Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen, Erteilung von Auskünften aus dem Widmungskataster und die Entfernung von nichtzugelassenen oder fahruntüchtigen Kraftfahrzeugen vom öffentlichen Verkehrsgrund.
|