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Von Abfallberatung bis zur Zollverwaltung finden Sie hier alles über die Behörden der Stadt Fürth und Ihre Dienstleistungen. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Stichworts und wählen Sie dann ein Stichwort aus der Trefferliste. Sie können aber auch einen Begriff unter "Stichwortsuche" eingeben.

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STICHWORTSUCHE
Namensgebung (Vorname bei Geburt)
Das Elternrecht der Freiheit in der Namensgebung ist nicht grenzenlos, sondern auf das Kindeswohl ausgerichtet. Es soll daher kein Name gewählt werden, der dem Kind in seinem späteren Leben Schwierigkeiten bereiten dürfte. Originalitätssucht ist ein schlechter Ratgeber bei der Namenswahl. Es kommt ja besonders darauf an, dass das Kind sich mit seinem Namen befreunden, dass es etwas mit ihm anfangen kann. Der Name soll seinen Träger nicht lächerlich oder verächtlich machen und nicht bei den Mitmenschen Anstoß erregen. So mag der Namen „Pebbles“ (engl. Kieselsteine) für ein Kleinkind in einer Comic-Serie lustig sein, einem Mädchen sollte er aber lieber nicht zugemutet werden. So auch in einem Gerichtsbeschluss. Gleiches gilt für „Pumuckl“. Die Schreibweise der Vornamen des Kindes richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Rechtschreibung (Duden). Wenn trotz Belehrung eine andere Schreibweise verlangt wird, hat der Standesbeamte dies aktenkundig zu machen. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden. Erhält ein Kind nur einen Vornamen, dann muss dieser das Geschlecht eindeutig erkennen lassen. Dies gilt bei sogenannten geschlechtsneutralen Vornamen wie Eike, Heike, Helge, Kai, Kristin, Toni, Dominique, die sowohl für Knaben als auch Mädchen geläufig sind. Nach einer BGH-Entscheidung gilt: „Lässt ein ausländischer Vorname das Geschlecht des Kindes nicht erkennen, so kann er gleichwohl gegeben werden, wenn das Kind einen weiteren eindeutig männlichen bzw. weiblichen Vornamen erhält.“
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Geburtsbeurkundung (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1582
und -1581
Fax: (0911) 974-1595
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Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
Zweiter Stock, Zimmer 215
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Mittwoch ist das Standesamt geschlossen.
Hinweis: Sie erreichen uns Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montagnachmittag 13.30 bis 16.30 Uhr unter den nachstehenden Kontaktdaten.
Barrierefreier Zugang? ja


Ansprechpartner:
Herr N.N.
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1582

Fax: (0911) 974-1595

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Frau Friedl
Etage: Zweiter Stock, Zimmer 215

Telefon: (0911) 974-1597

Fax: (0911) 974-1595

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Kurzbeschreibung:
Die Abholung der Geburtsurkunden für Neugeborene kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Ebenso sind Terminvereinbarungen für Erklärungen zur Namensführung eines Kindes möglich.
 
Dies gilt zum Beispiel für:
  • Namenserteilung durch den alleinsorgeberechtigten Elternteil
  • Einbenennung durch die Mutter und deren Ehemann 
  • Wahl eines ausländischen Rechts
Übergeordnete Dienststelle
Standesamt
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