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Flächennutzungsplan der Stadt Fürth mit integriertem Landschaftsplan



Das Stadtplanungsamt der Stadt Fürth hat den aktuellen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan erarbeitet. Sowohl der Plan als auch der Erläuterungsbericht wurden mehrfach einer breiten öffentlichen Beteiligung unterzogen.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Fürth kann im rechten Bereich dieser Seite unter "Links" geöffent werden.

Am 14. Dezember 2005 beschloss der Stadtrat der Stadt Fürth den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan . Nach Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken wurde dieser durch öffentliche Bekanntmachung im städtischen Amtsblatt am 29. März 2006 rechtswirksam. Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, wird der FNP im Rahmen von Einzeländerungsverfahren oder Berichtigungen fortlaufend aktualisiert (die jeweils letzte wirksame Änderung bzw. Berichtigung können Sie aus der FNP-Legende entnehmen). Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zum Flächennutzungsplan sowie zum Erläuterungsbericht. Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner im Stadtplanungsamt gerne zur Verfügung.


Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und somit wesentlicher Teil der räumlichen Planung.

Die Aufgabe des FNP ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Der FNP stellt für das gesamte Stadtgebiet von etwa 63 Quadratkilometern dar, welche Flächen von den unterschiedlichen Nutzungen wie zum Beispiel Wohnen, Arbeiten und Freizeit in Anspruch genommen werden sollen.

Der FNP zeigt bebaute und unbebaute Flächen. Die bebauten bzw. künftig zu bebauenden Flächen werden unterteilt in Wohnbauflächen, gewerbliche und gemischte Bauflächen, Sonderbauflächen mit entsprechenden Zweckbestimmungen sowie Flächen für den Gemeinbedarf.

Die unbebauten Flächen werden dargestellt als Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald, Grünflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Im Flächennutzungsplan sind auch die Hauptverkehrszüge und Infrastruktureinrichtungen (zum Beispiel Ver- und Entsorgungsanlagen) dargestellt.

Bei der Entscheidung darüber, in welcher Form die Flächen der Stadt Fürth genutzt werden sollen und können, hat der Flächennutzungsplan auch die Vorgaben zu beachten, die sich aus übergeordneten Planungen, insbesondere aus der Regionalplanung ergeben.


Rechtscharakter des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan ist für die Stadt Fürth und die beteiligten Planungsträger verbindlich. Für die Bürgerinnen und Bürger hat er keine direkte Rechtswirkung. Diese wird erst durch die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung) erzeugt.


Integrierter Landschaftsplan

Gemäß Art. 3 Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes hat der Landschaftsplan als Bestandteil des Flächennutzungsplanes die Aufgabe, die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen. Der Landschaftsplan der Stadt Fürth wurde von dem Landschaftsplanungsbüro "Freiraum" im Auftrag der Stadt Fürth erstellt und ist in seinen wesentlichen Aussagen in den FNP integriert worden.
 

Nutzungsbedingungen

Die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Internet ist ein zusätzlicher Service der Stadt Fürth. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes hat keinerlei rechtsverbindliche Wirkung und dient nur zur Information.

Die bereitgestellten Daten dürfen nur für nicht kommerzielle Zwecke eingesetzt werden. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall bei der Stadt Fürth. Das Stadtplanungsamt stellt die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für Maßhaltigkeit des Planes und für die Vollzähligkeit der Daten wird nicht übernommen.


Einsichtnahme

Jedermann kann Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten bitte Angaben zum entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen. Die Einsichtnahme in den Flächennutzungsplan ist kostenlos.

Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplanes ist möglich. Gebühren werden je nach Umfang erhoben.

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