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Bewohnerparken in der Stadt Fürth

Zahlreiche innerstädtische Wohnquartiere in Fürth sind geprägt durch eingeschränkte Parkmöglichkeiten. Durch die Erschließung spezieller Parkgebiete soll den Bewohnerinnen und Bewohnern das Parken erleichtert und somit zur Steigerung der Wohnqualität beigetragen werden.

Für die sogenannten Bewohnerparkgebiete sind grüne Parkausweise notwendig, die im Straßenverkehrsamt ausgestellt werden (Kontakt im rechten Bereich dieser Seite), wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Anwohner erhalten mit ihrem Ausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern die Berechtigung im zugewiesenen Gebiet zu parken.

Die Gebiete, in denen das Bewohnerparken möglich ist, können Sie im rechten Bereich dieser Seite unter Infoblatt aufrufen und herunterladen.


Personenkreis bzw. Voraussetzungen

  • Mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet gemeldet
  • Keine private Parkmöglichkeit (Stellplatz, Garage oder anderes)
  • Halter des Fahrzeuges, alternativ dauerhaft genutztes Fahrzeug (Nutzungsberechtigung des Halters erforderlich)
  • Fahrzeuge kleiner 3,5 Tonnen

Es wird unabhängig von der Fahrzeuganzahl nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt.

 

Gültigkeit bzw. Gebühren

Der Ausweis gilt ab dem Tag der Ausstellung.

  • Erteilung eines Ausweises bis zu einem Jahr: 30,50 Euro
  • Erteilung eines Ausweises bis zu zwei Jahren: 61 Euro
  • Änderung oder Neuausstellung bei Verlust des Ausweises: 5 Euro
  • Auslagenersatz für Saugnapf: 1 Euro
  • Auslagen für Versand (inklusive Rechnung): 2,50 Euro

 

Muster für einen Bewohnerparkausweis. Er muss gut sichtbar in die Frontscheibe ausgelegt werden.

Muster für einen Bewohner- parkausweis. Er muss gut sichtbar in die Frontscheibe ausgelegt werden.

Bei Verlust muss eine Verlusterklärung abgegeben werden. Der Bewohnerparkausweis wird dann neu ausgestellt.

Beantragung

Der Bewohnerausweis kann sofort ausgestellt werden, wenn Sie ihn persönlich beim Straßenverkehrsamt beantragen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses
  • Fahrzeugschein
  • Bisheriger Bewohnerparkausweis
  • Nutzungsberechtigung, wenn Sie nur Fahrzeugführer und nicht Fahrzeughalter sind
  • Vollmacht, wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweis nicht selbst beantragen können
  • Barbezahlung oder Bezahlung mit EC-Karte

Die Beantragung ist auch online über das BayernPortal möglich. Hierfür ist die sogenannte BayernID notwendig. Über den Link im rechten Seitenbereich unter eService gelangen Sie zum Online-Verfahren.


Stand: 26.4.2021

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