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Lebenspartnerschaft im Ausland (Nachbeurkundung)
Wenn Sie im Ausland eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet haben, kann dieser Personenstandsfall unter bestimmten Voraussetzungen beim Standesamt an Ihrem Wohnsitz in das Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Dabei kann gleichzeitig eine nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamens erklärt werden. Ihr Vorteil dabei ist, dass Sie dadurch Ihre ausländische Begründung der Lebenspartnerschaft und Ihre Namensführung jederzeit mittels einer deutschen Lebenspartnerschaftsurkunde nachweisen können. Da in den verschiedenen Ländern unterschiedlichste Regelungen zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft bestehen, muss das Standesamt vor der Beurkundung im deutschen Register stets prüfen, ob die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft hier gültig ist. Aufgrund der überaus komplizierten Rechtslage ist im Rahmen dieses Internetauftritts eine Information über die Rechtslage im Ausland oder die hier vorzulegenden Dokumente leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an das Standesamt.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Eheschließung, Lebenspartnerschaft anmelden und Geburtsanmeldung (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1581
Fax: (0911) 974-1595
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Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
2. Stock, Zimmer 216
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, Montag, 13.30 bis 16.30 Uhr und nach Vereinbarung.
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