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Namenszusatz (Ablegung nach Einbürgerung)
Wenn sich der Name einer Person zum Beispiel durch Einbürgerung, künftig nach deutschem Recht richtet, so kann der nach ausländischem Recht erworbene Name durch eine Angleichungserklärung geändert werden (Artikel 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Hierbei können zum Beispiel Namensbestandteile abgelegt, Vor- und Familienname in eine deutschsprachige Form geändert oder aus einer Namenskette neu bestimmt werden. Kosten Eine Namensänderung nach Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch durch das Standesamt ist gebührenfrei. In Einzelfällen können Kosten entstehen, die zum Beispiel aufgrund von Überprüfungsverfahren bei ausländischen Personenstandsurkunden anfallen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Standesamt. Bei Verlust der gebührenfreien Erstbescheinigung über die Namensänderung wird für jede weitere Ausfertigung eine Gebühr in Höhe von je 10 EUR erhoben. Weitere Informationen entnehmen Sie hierzu bitte aus dem untenstehenden Merkblatt.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Eheschließung, Lebenspartnerschaft anmelden und Geburtsanmeldung (Standesamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1581
Fax: (0911) 974-1595
E-Mail senden
Rathaus
Königstraße 88
90762 Fürth
2. Stock, Zimmer 216
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, Montag, 13.30 bis 16.30 Uhr und nach Vereinbarung.
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Infoblatt:
Informationen zur Namensänderung (pdf, 0,06 MB)
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