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Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird jedoch grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Abteilung Wohngeldstelle, Wohngeldfürsorge im Sozialamt. Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie Mieter bzw. Mieterin von Wohnraum, Eigentümer bzw. Eigentümerin einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder eines selbstgenutzten Hauses sind.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Wohngeldstelle, Wohnungsfürsorge im Sozialamt

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1794
E-Mail senden
Sozialrathaus
Königsplatz 2
90762 Fürth
1. Stock, Zimmer 114
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8 bis 12 Uhr und Montag 13.30 bis 16.30 Uhr. Mittwoch geschlossen.
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Dienstleistungen und Infos:
Hilfe für wohnungslose Menschen
Broschüren:
Hilfen für wohnungslose Menschen (pdf, 0,27 MB)
Infoblatt:
Unterkunft bei Wohnungslosigkeit (pdf, 0,05 MB)
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