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Sozialhilfe
Die Sozialhilfe schützt als letztes "Auffangnetz" vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung; sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Das Sozialhilferecht wurde im Jahr 2003 grundlegend reformiert und als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert. Es trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Bei der Stadt Fürth ist die Sozialhilfeabteilung nach Sozialgesetzbuch XII im Sozialamt zuständig.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Sozialhilfeabteilung nach Sozialgesetzbuch XII im Sozialamt
Kontakt:
Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1837
Fax: (0911) 974-1764
E-Mail senden
Sozialrathaus
Königsplatz 2
90762 Fürth
2. Stock, Zimmer 217
Link zum ÖPNV
Link zum Stadtplan
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr,
Mittwoch geschlossen.
Barrierefreier Zugang?
ja
Ansprechpartner:
Herr Niedermann
Etage: 2. Stock, Zimmer 217
Telefon: (0911) 974-1837
Fax: (0911) 974-1764
E-Mail senden
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Übergeordnete Dienststelle
Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten
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Dienstleistungen und Infos:
Unterstützung in sozialer Notlage
Infoblatt:
Neues Sozialhilferecht (Stand: April 2005) (pdf, 0,09 MB)
Unterstützung für Menschen in sozialen Notlagen (pdf, 0,99 MB)
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