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Amtsvormundschaft
Das Jugendamt wird Vormund des Kindes wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann, wenn die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht, ausgenommen bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird, wenn das Jugendamt vom Familien- und Vormundschaftsgericht zum Vormund bestellt wird.
Das Jugendamt wird Pfleger eines Kindes, wenn es vom Familien- oder Vormundschaftsgericht dazu bestellt wurde.
Stadt Fürth
Jugendamt
E-Mail: wolfgang.klein@fuerth.de
Telefon: (0911) 974-1520
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