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Unfallversicherung (Beratung und Auskunft)
Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt Leistungen bei Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten, die sich infolge einer versicherten Tätigkeit ereignen, aber auch Unfälle auf dem Weg von oder zu einer versicherten Tätigkeit. Berufskrankheiten können Krankheiten sein, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Sozialversicherungsrecht im Bürgeramt informieren Sie gerne über das gesamte Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Sozialversicherungsrecht (früher Versicherungsamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1609
Fax: (0911) 974-1602
E-Mail senden
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
2. Stock, Zimmer 235
Öffnungszeiten:
Im Versicherungsamt der Stadt Fürth sind seit 4. Oktober 2011 Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung zu den üblichen Parteiverkehrszeiten möglich. Diese sind: Montag 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr.
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