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Anmeldung (KFZ)
Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Hierfür sind Gründe der Verkehrssicherheit, der Kraftfahrzeugsteuer und der Notwendigkeit, den Halter oder Fahrer feststellen zu können, maßgeblich. Zulassungen sind bei der KFZ-Zulassungsbehörde im Straßenverkehrsamt möglich.
Ab 1.8.2005 ist die Abgabe einer Einzugsermächtigung zum Lasteinzugsverfahren (LEV) für die KFZ-Steuer eine zusätzliche Voraussetzung für die Zulassung Ihres KFZ oder KRAD.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
KFZ-Zulassungsbehörde im Straßenverkehrsamt
Kontakt:
Gebäude:
Telefon: (0911) 974-2276
Fax: (0911) 974-2271
E-Mail senden
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Erdgeschoss, Zimmer 30
Öffnungszeiten:
Montag, 8 bis 16 Uhr, Dienstag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr.
Link zum ÖPNV
Link zum Stadtplan
Dienstleistungen und Infos:
Neuerungen bei der Kfz-Zulassung
Formulare:
KFZ-Zulassung: Vollmacht, Einwilligungserklärung und Lastschrifteinzug (pdf, 0,78 MB)
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