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Ausländische Ehesachen (Antrag auf Anerkennung)
Damit eine im Ausland vorgenommene Scheidung eines Deutschen auch im Inland als Scheidung anerkannt werden kann, ist die Anerkennung dieses ausländischen Scheidungsurteiles durch die Landesjustizverwaltung erforderlich.
Formulare:
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (pdf, 0,32 MB)
Infoblatt:
Informationen zur Eheschließung im Ausland (pdf, 0,06 MB)
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