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Beglaubigung in der Bürgerinformation
Die Bürgerinformation steht allen Bürgern mit Rat und Tat zur Seite. Sie gibt Auskünfte und knüpft den Kontakt zu anderen Dienststellen. Sie nimmt Wünsche, Anträge, Beschwerden entgegen und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter. Hier erhalten Sie auch Beglaubigungen.
Amtliche Beglaubigung von Abschriften/Kopien
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften darf die Bürgerinformation Abschriften/Kopien amtlich beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Abschriften/Kopien darf die Bürgerinformation nicht beglaubigen, wenn die Beglaubigung anderen Stellen vorbehalten ist (z.B. Registerauszüge). Darunter fällt zum Beispiel auch die Beglaubigung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden). Eine beglaubigte Abschrift der Personenstandsurkunde erhalten Sie vom Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat.
Bei der amtlichen Beglaubigung ist die Bürgerinformation gesetzlich verpflichtet, die Kopie/Abschrift mit dem Original zu vergleichen. Die Bürgerinformation kann die Beglaubigung wesentlich schneller fertigen, wenn sie die Kopie vom Original selbst herstellt. Für die Herstellung der Kopie berechnet die Bürgerberatung nur den wesentlich ermäßigten Auslagenersatz von 10 Cent pro Seite. Die Beglaubigungsgebühren werden gesondert nach dem Kostenverzeichnis berechnet.
Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Die Bürgerinformation ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen von Unterschriften vorzunehmen, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die Unterschrift darf nur beglaubigt werden, wenn diese in Gegenwart der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der die Bürgerinformation geleistet wird. Unterschreiben Sie das Dokument daher bitte erst in Gegenwart der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerinformation. Bitte bringen Sie auch Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerinformation zur Prüfung Ihrer Identität verpflichtet sind.
Unterschriften darf die Bürgerinformation nicht amtlich beglaubigen, wenn dieses uns aufgrund von Rechtsvorschriften verboten ist. So zum Beispiel Dokumente, bei denen die Beglaubigung oder Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben ist, bei Verträgen und privaten Rechtsgeschäften, Registeranmeldungen, bei Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz. Diese Verpflichtungserklärung ist bei der Ausländerbehörde im Bürgeramt, Zimmer 113 und 114, abzugeben.
Die Beglaubigung der Unterschrift ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Bürgerinformation
Kontakt:
Gebäude:
Telefon: (0911) 974 12 11
Fax: (0911) 974 31 08
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Technisches Rathaus
Hirschenstraße 2
90762 Fürth
Erdgeschoss, Zimmer 001
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag, 8 bis 12.30 Uhr und Montag 13.30 bis 17 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag, 13.30 bis 16 Uhr,
Freitag 7.30 bis 13 Uhr.
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