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Ausland, Wegzug
Nur wenn Sie ins Ausland fortziehen oder wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine davon aufgeben, müssen Sie sich abmelden. Den Abmeldeschein müssen Sie unterschrieben innerhalb einer Woche dem Bürgeramt, bzw. dem Bürgeramt Amtsstelle Nord (Stadeln) zu kommen lassen. Dies können Sie persönlich oder auf dem Postweg erledigen. Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt. Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz und Art. 13, 16 Bayer. Gesetz über das Meldewesen.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Bürgeramt Süd (früher Einwohnermeldeamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-2387 und 2381
Fax: (0911) 974-2333
E-Mail senden
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
1. Stock, Zimmer 121
Öffnungszeiten:
Montag 7.30 bis 18 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Freitag 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 7.30 bis 15 Uhr. . Bitte beachten Sie, dass es an Tagen mit sehr starkem Andrang (zum Beispiel an Montagen und Donnerstagen, an Brückentagen und kurz vor bzw. während der Schulferien) zur vorzeitigen Schließung der Aufrufanlage bzw. des Bürgeramtes kommen kann. Das Bürgeramt bittet um Verständnis.
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Bürgeramt, Amtsstelle Nord (früher Einwohnermeldeamt Stadeln)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-2394
Fax: (0911) 974-2398
E-Mail senden
Ämtergebäude Nord
Stadelner Hauptstraße 96
90765 Fürth
1. Stock
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr, Dienstag 14 bis 18 Uhr.
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
Dienstleistungen und Infos:
Meldewesen: Abmelden aus Fürth
Formulare:
Abmelden aus Fürth (pdf, 0,68 MB)
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