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Parkverbot beantragen (Ausnahmegenehmigung)
Sie müssen in einer verparkten Straße für einen Möbelwagen, für ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug oder für einen anderen Zweck eine freie Anfahrtszone schaffen. Wenn Sie sich nicht selbst helfen können, indem Sie an der vorgesehenen Stelle ein Fahrzeug abstellen und es dann wegfahren, um die notwendige Lücke zu bekommen, brauchen Sie Haltverbotsschilder. Diese erhalten Sie bei der Abteilung Verkehrsrechtliche Anordnungen und Baustellenaufsicht im Straßenverkehrsamt. Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden und sind nur rechtswirksam, wenn die Abteilung Verkehrsrechtliche Anordnungen und Baustellenaufsicht im Straßenverkehrsamt die Genehmigung (= verkehrsrechtliche Anordnung) erteilt hat.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt
Kontakt:
Gebäude:
Telefon: (0911) 974-2241
Fax: (0911) 974-2244
E-Mail senden
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Erdgeschoss, Zimmer 23
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Montag 13.30 bis 16.30 Uhr.
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