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Bewohnerparkausweis
Bewohnerparkausweise erhalten auf Antrag. Anwohner, welche mit Erst- oder Zweitwohnung im Bewohnergebiet gemeldet sind und über keinen privaten Stellplatz verfügen. Der Wohnsitz ist durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Meldebescheinigung nachzuweisen. Sollte der Antragsteller/die Antragstellerin nicht Halter/in des genutzten Fahrzeuges sein, ist zusätzlich die Vorlage eines (formlosen) Nachweises über die Nutzungsberechtigung vorzulegen. Zuständig ist die Abteilung Verkehrsrechtliche Anordnungen und Baustellenaufsicht im Straßenverkehrsamt. Der Bewohnerparkausweis ist ein Jahr gültig. In der Innenstadt kommt es zu erheblichen Problemen im ruhenden Verkehr. Bewohner, Beschäftigte, Gewerbe und Besucher konkurrieren miteinander um die vorhandenen Parkplätze im Straßenraum. Parksuchverkehr belastet die Gebiete. Deshalb werden Zonen für Bewohnerparken, Mischparken oder Kurzzeitparken festgelegt, die jeweils auf den örtlichen Bedarf abgestimmt sind. Zielsetzung dabei ist die Schaffung eines Besseren Wohnumfelds und mehr Aufenthaltsqualität im Gebiet, die Reduzierung des Parksuchverkehrs, die bessere Erreichbarkeit für Besucher und die effektive Nutzung des vorhandenen Parkraums.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt
Kontakt:
Gebäude:
Telefon: (0911) 974-2241
Fax: (0911) 974-2244
E-Mail senden
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Erdgeschoss, Zimmer 23
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Montag 13.30 bis 16.30 Uhr.
Link zum ÖPNV
Link zum Stadtplan
Dienstleistungen und Infos:
Bewohnerparken in der Stadt Fürth
Formulare:
Bewohner-Parkausweis beantragen (pdf, 0,71 MB)
Infoblatt:
Bewohnerparken Straßenverzeichnis (pdf, 0,03 MB)
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