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Die Untere Landesplanungsbehörde führt Raumordnungsverfahren bei überregional bedeutsamen Projekten, wie z.B. der Ansiedlung großflächigen Einzelhandels oder neuen Autobahnanschlüssen durch. Sie ist außerdem zuständig für die Vorbereitung der Sitzungen des Planungsverbandes, Fortschreibung des Regionalplanes, des Landesentwicklungsprogramms und der Bannwald-VO. Ferner werden die Grundlagen zur Stadtentwicklung, insbesondere in Form digitaler Karten (z.B. Einzelhandels-Standorte, großflächiger Einzelhandel, ...) bereitgestellt.
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