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Schwerbehindertenausweis
Menschen sind im Sinne des Sozialgesetzbuches schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne der §73 des Sozialgesetzbuches rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben. Die Schwerbehindertenausweise können täglich in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr im Sozialrathaus, Zimmer 004 und Zimmer 005 abgeholt werden.
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Sozialamt
Kontakt:
Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1761
Fax: (0911) 974-1764
E-Mail senden
Sozialrathaus
Königsplatz 2
90762 Fürth
1. Stock, Zimmer 149
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr. Mittwochs geschlossen.
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