Oberbürgermeister
Stadtrat
Geschäftsverteilung
Rathauswegweiser
Ämter (A-Z)
Stichwortverzeichnis
Wege zur Verwaltung
Ortsrecht
Jobs und Ausbildung
Ausschreibungen
StadtZeitung Online
Presse
Statistisches
Wahlen
Partnerstädte
Newsarchiv
Sorgerecht und Familienrecht
Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet ist und die mit dem Vater keine übereinstimmende Sorgeerklärung abgegeben hat, kann vom Stadtjugendamt eine schriftliche Auskunft über ihr alleiniges Sorgerecht verlangen. Dies dient ihr als Nachweis im Rechtsverkehr, z.B. bei Behörden und Banken.
Weiterführende Informationen erteilt das Amt für Soziale Dienste.
sowie der Sozialdienst der Stadt Fürth:
Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Soziale Dienste (Jugendamt)
Kontakt:
Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1971
Fax: (0911) 974-1981
E-Mail senden
Sozialrathaus
Königsplatz 2
90762 Fürth
1. Stock
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag von 13.30 bis 16.30 Uhr und nach Vereinbarung.
Link zum ÖPNV
Link zum Stadtplan
2012 © Stadt Fürth - Impressum
erweiterte Suche
Ämtersuche