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Sorgerecht und Familienrecht
Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet ist und die mit dem Vater keine übereinstimmende Sorgeerklärung abgegeben hat, kann vom Stadtjugendamt eine schriftliche Auskunft über ihr alleiniges Sorgerecht verlangen. Dies dient ihr als Nachweis im Rechtsverkehr, z.B. bei Behörden und Banken.

Weiterführende Informationen erteilt das Amt für Soziale Dienste.
sowie der Sozialdienst der Stadt Fürth:

Zuständiges Amt/Unterabteilung:
Soziale Dienste (Jugendamt)

Kontakt: Gebäude:
Telefon: (0911) 974-1971
Fax: (0911) 974-1981
E-Mail senden
Sozialrathaus
Königsplatz 2
90762 Fürth
1. Stock
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag von 13.30 bis 16.30 Uhr und nach Vereinbarung.
Link zum ÖPNV Link zum Stadtplan
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