Die Stadt Fürth will den umfangreichen Zahlungsverkehr so rationell und so bequem wie möglich gestalten. Mit Ihrer Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie wesentlich zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beitragen. Deshalb würden wir uns freuen, wenn Sie diese elektronische Einzugsermächtigung nutzen würden.
Sie können dieses Formular, das Sie im rechten Bereich dieser Seite finden, für verschiedene Abgabearten - von der Hundesteuer bis hin zu Sondernutzungsgebühren - benutzen.
Hinweis zum Ausfüllen der Einzugsermächtigung:
1. Die Teilnahme am Einzugsverfahren ist freiwillig.
2. Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Sie gilt bis zum Widerruf.
3. Bitte reichen Sie die Ermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein. Beachten Sie bitte, dass Abbuchungen von Sparkonten nicht möglich sind. Sollte sich Ihr Konto ändern bitten wir rechtzeitig um Mitteilung, damit Rückbuchungsgebühren vermieden werden.
4. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, den Abbuchungsauftrag zu entsprechen.
5. Ihre Bank wird durch Überweisungsträger/Lastschriften über den jeweiligen Zahlungsgrund unterrichtet.
6. Achtung: Bei Abgabe der Einzugsermächtigung nicht gleichzeitig einzahlen.
7. Sie können dieses Formular herunterladen, mit dem Adobe Reader ausfüllen und mit Inhalt abspeichern. Danach können Sie Änderungen vornehmen und das Formular unter einem anderenNamen speichern. Wenn Sie also verschiedene Einzugermächtigungen abgeben möchten, brauchen Sie das Formular nicht jedes Mal neu ausfüllen. Allerdings benötigen Sie jeweils einFormular für eine Abgabeart.
8. Sie müssen dieses Formular ausdrucken und unterschreiben. Im Anschluss können Sie es per Post an die Stadtkasse senden. Es ist möglich das Formular vorab per E-Mail zu senden. Es wird aber erst rechtsgültig, wenn die Druckversion auf dem Postweg eintrifft. |