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Formular und Infos zur Zweitwohnungssteuer |
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Seit dem 1. Januar 2005 wird in Fürth eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Fürth (im rechten Bereich dieser Seite unter Ortsrecht).
Das bedeutet, dass jede Bürgerin und jeder Bürger, der eine Zweitwohnung im Stadtgebiet Fürth innehat, steuerpflichtig ist. Unerheblich ist, ob die Wohnung gemietet, gekauft, verbilligt überlassen oder ohne Miete zur Verfügung gestellt wurde.
Die Steuer ist eine Jahressteuer und beträgt zehn Prozent der Nettokaltmiete. Ist nur eine Bruttokaltmiete bzw. eine Bruttowarmmiete vereinbart (im Mietvertrag ), so gilt als Nettokaltmiete eine um zehn bzw. um zwanzig Prozent verringerte Miete.
Wenn für die Nebenwohnung keine Miete gezahlt wird, z.B. bei Eigentum, dann wird die ortsübliche Miete angerechnet. Sie entspricht dem Betrag, den Sie für einen vergleichbaren gemieteten Wohnraum zahlen müssten. Im Zweifelsfall ist der Mietspiegel der Stadt Fürth anzuwenden, den Sie im rechten Bereich dieser Seite unter Downloads finden.
Weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer in Fürth finden Sie unter Infoblatt ebenfalls im rechten Bereich dieser Seite. Weitere Auskünfte erteilt die Kämmerei, Steuerabteilung (Kontakt im rechten Bereich dieser Seite.)
Das Formular zur Zweitwohnungssteuer finden Sie ebenfalls am rechten Seitenrand.
Hinweise zum Formular: Zum Ausfüllen des Formulars klicken Sie bitte in das gewünschte Feld. Wenn Sie mit dem Cursor ohne zu klicken auf ein Feld zeigen, wird ein Text mit Erläuterungen eingeblendet.
Sie können dieses Formular herunterladen und es dann auch offline mit dem Adobe Reader ausfüllen. Da dieses Dokument mit erweiterten Rechten versehen ist, können Sie es mit Inhalt abspeichern. Es ist möglich, danach das Formular zu ändern und unter einem anderen Namen zu speichern.
Sie brauchen dieses Dokument nicht in einem Arbeitsgang ausfüllen.
Da für diesen Vorgang eine rechtsverbindliche Unterschrift notwendig ist, kann dieses Dokument nicht per Mail an die zuständige Dienststelle weitergegeben werden. Es ist aber möglich, das ausgefüllte Formular per Post zu versenden oder es zu faxen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte per Post oder Fax an die Kämmerei. Den Kontakt finden Sie im rechten Bereich dieser Seite.
Zum Download klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf das Formular und wählen "Speichern unter".
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