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Antrag auf Befreiung von der Baumschutzverordnung

In Fürth sind Bäume durch die Baumschutzverordnung geschützt, die am 27. März 2002 in Kraft getreten ist. Danach dürfen Bäume nicht gefällt, beschädigt oder in wesentlichen Teilen beseitigt werden. In Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, bei der Abteilung Umwelt- und Naturschutz (Untere Naturschutzbehörde) im Ordnungsamt der Stadt Fürth, einen Antrag zur Befreiung aus der Baumschutzverordnung zu stellen (rechts unter eService).

Die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Verordnung, die Sie ebenfalls rechts unter Ortsrecht finden.

Diese Anwendung wurde im Rahmen des MEDIA@komm-Projektes zusammen mit der Curiavant Internet GmbH entwickelt.

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