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| 29.6.2004 - Stadtnachricht |
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Abwassergebühren werden neu berechnet |
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Die Stadt Fürth will durch eine Neuberechnung der Kanalbenutzungsgebühr ab 1. Januar 2006 die Gebührengerechtigkeit und den Umweltschutz verbessern. Hintergrund ist der Gedanke, Schmutzwasser, das sich nach dem Frischwasserverbrauch bemisst, und Regenwasser, das beispielsweise vom Hausdach in die Kanalisation gelangt und ebenfalls gereinigt werden muss, getrennt zu berechnen. Knapp 20 000 Haus- und Grundstückseigentümer sowie Verwalter haben deshalb Anfang Juni Post vom Bauverwaltungsamt der Stadt Fürth bekommen – mit der Aufforderung, per Selbstauskunft sämtliche befestigten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen zu melden. Gleich vorweg: Die neue Berechnung bedeutet insgesamt kein zusätzliches Gebührenaufkommen!
Bisher wurden die Abwassergebühren nach dem Frischwasserverbrauch berechnet ("Frischwassermaßstab"). Weil die natürlichen Wasservorräte jedoch knapp und kostbar sind, hat die Stadt in der Vergangenheit viel Geld investiert, um die Umwelt weniger zu belasten und Niederschlagswasser wie Regen und Schnee speziell zu behandeln.
Ab 1. Januar 2006 werden daher die Kosten für die Niederschlagswasser- und Abwasserbehandlung nach dem Prinzip des "geteilten Gebührenmaßstabs" verursachergerecht berechnet. Dieses System wird nach den Worten von Stadtbaurat Joachim Krauße auch in Nürnberg und fast allen bayerischen Großstädten angewandt. "In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist der geteilte Gebührenmaßstab seit 20 Jahren üblich."
Projektleiter Armin Hofmann nennt als Beispiel einen Supermarkt mit wenigen Angestellten, der bislang nur eine sehr geringe Abwassergebühr bezahlte, weil die Mitarbeiter wenig Frischwasser für Toilette, Händewaschen oder Reinigung verbraucht haben. Dennoch flossen bei Regen unzählige Kubikmeter Wasser vom Parkplatz und der Dachfläche in die Kanalisation und verursachten Reinigungskosten, die auf alle Fürtherinnen und Fürther je nach Frischwasserverbrauch umgelegt wurden. "Diese Ungerechtigkeit soll mit der neuen Gebührenberechnung, die keine zusätzliche Einnahmequelle für die Kommune ist, beseitigt werden", betont Stadtbaurat Krauße. Er versichert: "An der Summe von 14 Millionen Euro, die jährlich über die Abwassergebühren zusammenkommen, ändert sich für die Stadt dadurch nichts."
Wie hoch die Niederschlagswassergebühr in Fürth sein wird, das können Krauße und die Mitarbeiter der Bauverwaltung erst beantworten, wenn die Eigentümer ihre Flächen gemeldet haben. "Erst dann können wir die Kosten prozentual auf jeden gerecht umrechnen", betont er. Die Stadt Nürnberg berechne beispielsweise pro Jahr 51 Cent für jeden Quadratmeter befestigter und an die Kanalisation angeschlossener Fläche.
Zwei Jahre wurde das Projekt intensiv vorbereitet. Dennoch ist Carola Spude-Wilhelmy, Leiterin des Bauverwaltungsamtes, positiv von der hohen Akzeptanz der Bürger überrascht: "Nach einer Woche haben bereits rund 1000 Grundstücksbesitzer ihre gelben Erhebungsbögen zurückgeschickt", sagt sie. "Dies liegt wohl an der leicht verständlichen Broschüre, die wir an alle mitgeschickt haben. Über fünf Servicenummern (siehe unten) beantworten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich rund 200 Telefonanfragen. Zwischen 30 bis 50 Bürgerinnen und Bürger täglich haben bislang die persönliche Beratung genutzt. Dazu wurde extra ein Sitzungssaal umgestaltet.
Häufige Fragen werden zu Flächen gestellt, deren Wasser in Zisternen abläuft. Hier gilt: Hat die Zisterne keinen Überlauf und fließt das Wasser bei einer vollen Zisterne nicht in die Kanalisation, wird die Fläche nicht zur Berechnung herangezogen und eine Null im Erhebungsbogen eingetragen. Werksgelände oder private Straßen, die Gullys oder Ablaufrinnen besitzen, müssen ebenso angegeben werden wie befestigte Hofauffahrten oder Garagenzufahrten, von denen Regenwasser in den Kanal fließt. Nur wenn das Wasser komplett im Erdreich versickert, werden diese Flächen nicht berechnet.
Bis Mitte August müssen die Hauseigentümer per Selbstauskunft ihre Angaben notieren und ans Bauverwaltungsamt zurückschicken. Jede einzelne Antwort wird dann von langjährigen Mitarbeitern gesichtet und im Computer erfasst. Mit Stichproben wird die Richtigkeit der Angaben überprüft. Keine Chance hat, wer sich der neuen Berechnung entziehen will, in dem er nicht antwortet. In diesem Fall wird die gesamte Grundstücksfläche als bebaut und an die Kanalisation angeschlossen berechnet.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauverwaltungsamtes entweder persönlich in der Rudolf-Breitscheid-Straße 35, 4. Stock (Aufzug, dann rechts), Zimmer 404 und 407, oder unter den Rufnummern 0911/974-2617, -2618, -2619, -2614- und 2616 zur Verfügung. Beratungszeiten sind jeweils Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 15.30 Uhr.
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