Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Fürth eine jährliche Hundesteuer von derzeit 120 Euro (Kampfhunde: 600 Euro). Dies setzt voraus, dass die "Vierbeiner" vom Halter ordnungsgemäß bei der Kämmerei der Stadt Fürth angemeldet sind.
Leider wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde im Stadtgebiet nicht angemeldet sind und somit auch nicht versteuert werden. Es ist jedoch auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass eine vollständige Besteuerung erfolgt. Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund noch nicht angemeldet haben, sollten dies umgehend nachholen. Mit der Anmeldung wird das Tier registriert und erhält eine Hundesteuermarke. Ein positiver Nebeneffekt: Dadurch können entlaufene oder verloren gegangen Tiere leichter zum „Frauchen oder Herrchen“ zurückgebracht werden.
Sämtliche Haushalte werden von den Mitarbeitern der Firma Kommstat in den nächsten Wochen aufgesucht und befragt. Die Firma wird durch die Befragung den tatsächlichen Hundebestand feststellen.
Eine fehlende Hundeanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann auch mit Bußgeld geahndet werden kann. |