Das im Stadtgebiet Fürth östlich des Main-Donau-Kanals eingerichtete Beobachtungsgebiet in Sachen Geflügelpest endete am Dienstag, 7. August, um 24 Uhr.
Damit entfallen nun alle für das Beobachtungsgebiet geltenden Regelungen und Verbote.
Die Stadt Fürth hat in Absprache mit dem Landratsamt Fürth -Veterinäramt- auch die Freilandhaltung von Geflügel im früheren Beobachtungsgebiet wieder zugelassen. Die Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen bzw. unter entsprechenden Schutzvorrichtungen ist somit ab sofort nicht mehr erforderlich. Die Geflügelhalter sind jedoch verpflichtet, die Freilandhaltung der Stadt Fürth -Ordnungsamt- unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und des Standorts der Geflügelhaltung anzuzeigen (Postanschrift: Postfach 90744 Fürth, E-Mail: oa@fuerth.de oder telefonisch unter Nummer 974-1470. |