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9.3.2005 - Soziales & Gesundheit

Ziele, Rechte, Pflichten

Seine vorrangigen Ziele sind:
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der zugewanderten Einwohner.
  • Förderung der zwischenmenschlichen Beziehungen und des Dialoges zwischen ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, Aussiedlerinnen und Aussiedlern und Deutschen.


Rechte und Pflichten des Integrationsbeirates:

  • Beratung des Stadtrates in Fragen, die die zugewanderte Bevölkerung betreffen.
  • Er kann Anträge an den Stadtrat, den Oberbürgermeister oder den zuständigen Referenten stellen und Empfehlungen und Stellungnahmen abgeben.
  • Bei Angelegenheiten, die von wesentlichem Belang für die zugewanderte Mitbevölkerung sind, kann ihm im Stadtrat Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.
  • Er kann kulturelle und soziale Veranstaltungen durchführen

Mehr über das Gremium finden Sie in der folgenden pdf-Downloads:

  • Satzung der Stadt Fürth für den Integrationsbeirat
    (Verknüpfung unter 'DOKUMENTE' rechts)
  • Informationsblatt Nr. 4
    (Verknüpfung unter 'DOKUMENTE' rechts)
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