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13.3.2003 - Soziales & Gesundheit

Eilverfahren nicht gewonnen

Als erste Großstadt in Deutschland führt die Stadt Fürth einen Prozess gegen die Inbetriebnahme einer Mobilfunkantenne. Grund: die Anlage steht in einem sensiblen Bereich, der von drei Kindergärten umgeben ist. Nachdem Anfang Januar die Station ans Netz ging, hat die Stadt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht, mit dem die Inbetriebnahme gestoppt werden sollte. Dieses Eilverfahren hat die Kommune nicht gewonnen.

Die Richter sind damit der Argumentation der Stadt Fürth, dass eine Gefährdung der Kinder vorliegt, nicht gefolgt. "Subjektive Ängste", so das Gericht, könnten bei einer Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

Der Widerspruch der Stadt ist von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zurückgewiesen worden. Die Stadt hat bereits dagegen Klage beim Verwaltungsgericht (Hauptverfahren) erhoben. Dieses Verfahren läuft noch (Stand: August 2003). 

Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung bedauert sehr, dass der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber, keine Antennen an sensiblen Standorten mit Kindergärten und Schulen zu errichten, vom Verwaltungsgericht keine Rechtsverbindlichkeit eingeräumt wurde. "Die Städte haben derzeit offensichtlich keine ausreichende rechtliche Handhabe, um dem Bau einer Mobilfunkantenne neben drei Kindergärten wirksam entgegentreten zu können", erklärte Jung. "Das zeigt", so der OB weiter, "die Selbstverpflichtung der Betreiber ist - wenn es hart auf hart kommt - nichts wert."

Das Fürther Stadtoberhaupt will bei den hiesigen Bundestagsabgeordneten dafür eintreten, dass durch eine neue Gesetzgebung die Einflussmöglichkeiten der Kommunen beim Bau von Mobilfunkantennen verbessert werden.

Rechtsreferent Christoph Maier hält die Entscheidung der Ansbacher Richter aus juristischer Sicht für "schwer angreifbar", da sich der Mobilfunkbetreiber exakt an die rechtlichen Vorgaben gehalten hat und der Nachweis der Grenzwerteinhaltung erbracht ist.

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