Die Heimaufsicht hat nach § 23 Abs. 3 Heimgesetz alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Fürth für die Jahre 2006 und 2007 ist zusammen mit einem Statistikteil im rechten Bereich dieser Seite unter Infoblatt zu finden und kann heruntergeladen werden.
Zudem liegt der Tätigkeitsbericht bei der Bürgerinformation der Stadt Fürth aus oder kann bei der Heimaufsicht der Stadt Fürth im Ordnungsamt angefordert werden. |