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Gelber Sack

Verpackungsabfälle werden mit Ausnahme von Papier- und Kartonverpackungen nicht durch die Stadt Fürth entsorgt. Für die sog. Leichtverpackungen werden von den dualen Systemen zur Sammlung gelbe Säcke bzw. gelbe Tonnen zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Zuteilung einer gelben Tonne besteht nur bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten (240 Liter) bzw. mehr als zehn Wohneinheiten (1.100 Liter).

Die gelben Säcke werden von den dualen Systemen jährlich an Haushalte ohne gelbe Tonne verteilt. Zusätzlich notwendige Mengen können an verschiedenen Verteilstellen (Kioske, Supermärkte etc.) besorgt werden.

Außer Glas, Papier bzw. Pappe und Kartonagen darf jede Verpackung in die gelben Behälter.

  • Kunststoff-Folien: Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien
  • Kunststoff-Flaschen: Flaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln
  • Kunststoff-Becher: Margarine-, Joghurtbecher
  • Schaumstoffe: Obst- und Gemüsebehälter aus Styropor
  • Verbundstoffe: Getränke- und Milchkartons, Vakuumverpackungen
  • Metalle wie Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse, Folien, Schalen, Deckel aus Aluminium werden in Fürth über den gelben Sack entsorgt.
  • Einkaufstüten und Füllmaterial vom Versandhandel

Übrigens: Leere Verpackungen gehören lediglich gut ausgekratzt (löffelrein) in den gelben Abfallbehälter. Das Ausspülen verbraucht zu viel Wasser. Nicht entleerte Verpackungen gehören in die Tonne für Restabfall.

Die Abholung der Sammelgefäße erfolgt im 14-Tages-Rhythmus. Die Behälter sollte erst am Abholtag bis spätestens 6.30 Uhr zur Leerung am Fahrbahnrand bereit gestellt werden.

Verteilstellen von Gelben Säcken (gelb markiert)

 

 

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