110 000 Quadratmeter mehr schützenswerten Wald für die Stadt und den Landkreis Fürth. Dies ist das erfreuliche Ergebnis der neuen Bannwaldverordnung, die nun in Kraft getreten ist.
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Landrätin Pauli, OB Jung, Stadtförster Martin Straußberger (re.) und Dieter Zwierlein (li.) vom Landratsamt zeigen die neu ausgewiesenen Flächen auf der Karte
Foto: Kramer |
Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung und Landrätin Dr. Gabriele Pauli betonten bei der offiziellen Vorstellung der neuen Schutzflächen, dass der Fürther und Zirndorfer Stadtwald "ein wichtiger Bestandteil des Grüngürtels im Ballungsraum" sei und gleichzeitig "ein wichtiger Ort der Naherholung."
Im Gegensatz zu den anderen Waldflächen ist beim Bannwald eine Reduzierung der Gesamtfläche nicht möglich. Bei einer eventuellen Rodung aus zwingenden Gründen muss auf einer Fläche, die unmittelbar an den Bannwald grenzt, wiederaufgeforstet werden. Zuständig für die Bannwaldverordnung, die erstmals 1984 erlassen wurde, ist das Landratsamt Fürth. Nun war es an der Zeit, eine Aktualisierung vorzunehmen und somit konnten die Bannwaldflächen in der Stadt Fürth auf insgesamt 3,9 Quadratkilometer und im Landkreis auf 6,5 Quadratkilometer erhöht werden. |