Entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 9. März 1994 werden die Umwelt- und Naturschutzpreise für 2009 und 2010 hiermit öffentlich ausgeschrieben.
Der Umwelt- und Naturschutzpreis wird für besondere Leistungen auf diesem Gebiet verliehen; insbesondere Leistungen zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Erhaltung und Verbesserung von Umweltbedingungen und der Verbesserung des Wohnumfeldes, die der Stadt Fürth zugute kommen. Dies sind insbesondere:
Im Bereich betrieblicher Umweltschutz:
Gewerbe-, Industrie- und Handelsbetriebe, die ihre Produktion und Betriebslogistik auf abfallarme Verfahren umstellen und einen hohen Recyclingstandard nachweisen können; Unternehmen, die ein systematisches Umweltmanagement im Sinne des „EG Umwelt-Audit“ in ihrem Betrieb eingeführt haben.
Im Bereich Luftreinhaltung:
Betriebe, sonstige Unternehmungen (zum Beispiel Wohnbauträger) sowie Privathaushalte, die durch nachgewiesene Energiesparmaßnahmen, den Einsatz emissionsarmer oder regenerativer Energieträger einen nachgewiesenen Energiespareffekt und einen deutlich verminderten Ausstoß von Luftschadstoffen, insbesondere bei CO2, erwirken können. Hierzu zählen auch Maßnahmen zur Reduzierung des Individualverkehrsaufkommens (zum Beispiel Job-Ticket bei größeren Betrieben, Einrichtung von Fahrgemeinschaften).
Im Bereich des Naturschutzes:
Hier kommen vor allem Vereine, freiwillige Initiativen und private Organisationen in Betracht, die aktiv und verbindlich an Projekten der Landschaftspflege und -entwicklung mitwirken oder eigenständig betreiben. Hierzu zählen unter anderem Bachrenaturierungen, Neuanlage von Biotopen, Biotoppflege, Aufforstungsmaßnahmen, Neuanlage ökologisch orientierter Schulgärten.
Der Umwelt- und Naturschutzpreis ist mit einem Geldbetrag von 1500 Euro verbunden. Er kann zweijährlich verliehen und auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden. Er kann an natürliche und juristische Personen und Personengruppen verliehen werden.
Neben oder statt der Verleihung des Umwelt- und Naturschutzpreises der Stadt Fürth können Anerkennungen mit oder ohne Geldprämien zugesprochen werden.
Bewerbungen und Vorschläge sind bis spätestens 31. März 2010 an den Oberbürgermeister der Stadt Fürth, Rathaus, 90744 Fürth, zu richten.
Die eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge werden einem Preisgericht zur Bewertung vorgelegt. Es spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung durch den Stadtrat aus. Über die Verleihung entscheidet der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss des Rechtsweges. Den Umwelt- und Naturschutzpreis verleiht der Oberbürgermeister durch Übergabe der Urkunden. |