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Flächennutzungsplan online |
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Die Stadt Fürth verfügt über einen digitalen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan, der mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 8. März 2006 genehmigt wurde und seit dem 29. März 2006 rechtswirksam ist.
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Im rechten Bereich dieser Seite können Sie den FNP herunterladen.
Grafik: Stadtplanungsamt |
Im rechten Bereich dieser Seite finden Sie unter Infoblatt die einzelnen Planausschnitte des aktuellen Flächennutzungsplanes der Stadt Fürth. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Darstellung den Adobe Reader ab Version 5.0 benötigen, den Sie unter Links herunterladen können.
Nutzungsbedingungen Die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan im Internet ist ein zusätzlicher Service der Stadt Fürth. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes hat keinerlei rechtsverbindliche Wirkung und dient nur zur Information. Die bereitgestellten Daten dürfen nur für nicht kommerzielle Zwecke eingesetzt werden. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall bei der Stadt Fürth. Das Stadtplanungsamt stellt die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für Maßhaltigkeit des Planes und für die Vollzähligkeit der Daten wird nicht übernommen.
Hinweis zum Verfahren Am 20. Juli 2004 trat das "Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien" (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) in Kraft, mit dem das Baugesetzbuch umfangreiche Änderungen erfährt. Diese betreffen u.a. auch den Aufbau und Inhalt des Flächennutzungsplanes.
In den gesetzlichen Überleitungsbestimmungen wird einem fortgeschrittenen Verfahrensstand dieser langwierigen Planungen Rechnung getragen, indem Flächennutzungspläne, die bis zum 20. Juli 2006 in Kraft gesetzt werden, noch nach den bisherigen Bestimmungen zu erstellen sind. Insofern hat die Stadt Fürth das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes nach Baugesetzbuch "alter Fassung" beendet.
Änderungen des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Stadt Fürth mit integriertem Landschaftsplan ist seit dem 29. März 2006 wirksam. Zur Zeit sind keine Änderungen des Flächennutzungsplanes in Bearbeitung.
Einsichtnahme Jedermann kann Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten bitte Angaben zum entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen. Die Einsichtnahme in den Flächennutzungsplan ist kostenlos. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplanes ist möglich. Gebühren werden je nach Umfang erhoben.
Stand: Juni 2006
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2012
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