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Informationen zum Flächennutzungsplan

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und somit wesentlicher Teil der räumlichen Planung.

Die Aufgabe des FNP ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Der FNP stellt für das gesamte Stadtgebiet von etwa 63 Quadratkilometern dar, welche Flächen in den nächsten  zehn bis 15 Jahren von den unterschiedlichen Nutzungen wie zum Beispiel Wohnen, Arbeiten und Freizeit in Anspruch genommen werden sollen.

Der FNP zeigt bebaute und unbebaute Flächen. Die bebauten bzw. künftig zu bebauenden Flächen werden unterteilt in Wohnbauflächen, gewerbliche und gemischte Bauflächen, Sonderbauflächen mit entsprechenden Zweckbestimmungen sowie Flächen für den Gemeinbedarf.

Die unbebauten Flächen werden dargestellt als Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald, Grünflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Im Flächennutzungsplan sind auch die Hauptverkehrszüge und Infrastruktureinrichtungen (zum Beispiel Ver- und Entsorgungsanlagen) dargestellt..

Bei der Entscheidung darüber, in welcher Form die Flächen der Stadt Fürth genutzt werden sollen und können, hat der Flächennutzungsplan auch die Vorgaben zu beachten, die sich aus übergeordneten Planungen, insbesondere aus der Regionalplanung ergeben.

Rechtscharakter des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan ist für die Gemeinde und beteiligten Planungsträger verbindlich. Für die Bürgerinnen und Bürger hat er keine direkte Rechtswirkung. Diese wird erst durch die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung) erzeugt.


Integrierter Landschaftsplan

Gemäß Art. 3 Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes hat der Landschaftsplan als Bestandteil des Flächennutzungsplanes die Aufgabe, die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen.

Der Landschaftsplan der Stadt Fürth wurde vorab von dem Landschaftsplanungsbüro "Freiraum" im Auftrag der Stadt Fürth erstellt und ist in seinen wesentlichen Aussagen in den FNP integriert worden.


Wann wird der Flächennutzungsplan fortgeschrieben?

Der FNP soll gem. § 5 BauGB spätestens 15 Jahre nach seiner erstmaligen oder erneuten Aufstellung überprüft, und, soweit erforderlich geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden.

Wenn sich für einzelne Teilbereiche die Planungsziele ändern, besteht die Möglichkeit, für diese Bereiche auch früher Änderungsverfahren durchzuführen.

Falls Sie weitergehende Fragen hierzu haben, bitten wir Sie, sich an die Ansprechpartner im Stadtplanungsamt zu wenden. (Kontakte im rechten Bereich dieser Seite.)

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