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31.1.2005 - Solarstadt

Solartechnik: Lohnenswerte Investitionen

Teil 1: Vergütungssätze und Förderprogramme für Photovoltaikanlagen

 

Solarstrom wird nirgends so sehr gefördert wie in Deutschland. Das erneuerbare Energiegesetz (EEG), das seit 2000 in Kraft ist, schuf die Grundlage für einen wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Es gilt weltweit als das modernste Energiegesetz und wurde 2004 über das „Photovoltaik-Vorschaltgesetz“ novelliert; die Bedingungen für die Vergütung von Solarstrom werden damit weiter verbessert.

Nach dem EEG müssen Energieversorger jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Solarstrom über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einem festgeschriebenen Betrag vergüten. Die Kombinationsmöglichkeit der attraktiven neuen Solarvergütung unter anderem mit dem Programm „Solarstrom erzeugen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Investoren zinsgünstige Darlehen gewährt, macht die Solartechnik wirtschaftlich jetzt noch interessanter. Ein Überblick:

Das EEG

 

Für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie beträgt die Vergütung mindestens 45,7 Cent pro Kilowattstunde. Wenn die Anlage ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht ist, beträgt die Vergütung

  • bis einschließlich einer Leistung von 30 Kilowatt mindestens 57,4 Cent pro Kilowattstunde,
  • ab einer Leistung von 30 Kilowatt mindestens 54,6 Cent pro Kilowattstunde und
  • ab einer Leistung von 100 Kilowatt mindestens 54,0 Cent pro Kilowattstunde.

Die Mindestvergütungen nach Satz 1 erhöhen sich um jeweils weitere 5,0 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Anlage nicht auf dem Dach oder als Dach des Gebäudes angebracht ist und wenn sie einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bildet.

Die Mindestvergütungen werden beginnend mit dem 1. Januar 2005 jährlich jeweils für nach diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um jeweils 5 Prozent des für die im Vorjahr neu in Betrieb genommenen Anlagen maßgeblichen Wertes gesenkt und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. Beginnend mit dem 1. Januar 2006 erhöht sich der nach Satz 1 maßgebliche Prozentsatz für Anlagen nach Absatz 1 auf 6,5 Prozent.

Ein Berechnungsbeispiel:

 

Sie installieren 2005 eine Photovoltaik-Anlage mit 5 kW Nennleistung und schließen diese ans öffentliche Stromnetz an. Im langjährigen Jahresmittel können Sie in Fürth mit einem durchschnittlichen Jahresertrag von ca. 900 kWh/kW rechnen; bei 5 kW ergibt dies für Ihre Ertragskalkulation 4500 kWh Solarstromertrag per anno für den Sie, festgeschrieben für eine Laufzeit von 20 Jahren, 54,5 Cent/kWh als Vergütung erhalten.

In 20 Jahren summiert sich dies auf einen monetären Stromertrag von immerhin 49 050 Euro. Dieser Summe steht ein Investitionsbedarf von etwa 25 000 Euro für eine 5 kW-Anlage gegenüber; die durchschnittlichen Investitionskosten für Photovoltaik-Anlagen liegen derzeit bei ca. 5000 bis 5500 Euro/kW installierter Nennleistung. Für die Finanzierung dieser Investition können Sie einen Kredit der kfW Förderbank in Anspruch nehmen.

„Solarstrom erzeugen“ – ein Investitionskredit der kfW Förderbank

 

Gefördert werden PV-Anlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50 000 Euro. Für Anlagen mit einem größeren Darlehensbedarf können das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bzw. das KfW-Umweltprogramm in Anspruch genommen werden.

Mit „Solarstrom erzeugen“ werden die Investitionskosten einschließlich der Kosten für Messeinrichtungen, Planung, Montage und Netzanschluss für

  • die Errichtung und die Erweiterung einer PV-Anlage
  • den Erwerb einer PV-Anlage
  • den Erwerb eines Anteils an einer PV-Anlage i. R. einer GbR mitfinanziert.

Informationen zu dem Förderprogramm sind im Internet unter www.kfw-foerderbank.de erhältlich.

Ein Merkblatt zu diesem Programm mit Ausführungen zu Kreditlaufzeiten, Konditionen, Auszahlungsmodus sendet Ihnen die Stadt Fürth auf Anfrage gerne zu.

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