Die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Förderung des Solarstroms in Deutschland ist das erneuerbare Energiegesetz (EEG), das seit 2000 in Kraft ist und die Grundlage für einen wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) schuf.
Es gilt weltweit als das modernste Energiegesetz und wurde 2004 über das "Photovoltaik-Vorschaltgesetz" novelliert; die Bedingungen für die Vergütung von Solarstrom werden damit weiter verbessert. Nach dem EEG müssen Energieversorger jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Solarstrom über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einem festgeschriebenen Betrag vergüten.
Die Kombinationsmöglichkeit der attraktiven neuen Solarvergütung unter anderem mit dem Programm "Solarstrom erzeugen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Investoren zinsgünstige Darlehen gewährt, macht die Solartechnik wirtschaftlich jetzt noch interessanter.
Am 1. August 2004 trat das neue EEG in Kraft. Es zielt darauf ab, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung konsequent weiter auszubauen. Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis 2020 zu steigern.
Für Solarstrom aus Photovoltaikanlagen gelten 2006 folgende Vergütungssätze. - Freiflächen: 40,60 Cent/kWh - Aufdachanlagen bis 30 kW: 51,80 Ct/kWh - Aufdach, Anlageteil über 30 kW: 49,28 Ct(kWh - Aufdach, Anlagenteil über 100 kW: 48,74 Ct/kWh - Fassadenanlagen bis 30 kW: 56,80 Ct/kWh - Fassaden, Anlagenteil über 30 kW: 54,28 Ct/kWh - Fassaden, Anlagenteil über 100 kW: 53,74 Ct/kWh
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