Zahlreiche innerstädtische Wohnquartiere in Fürth sind geprägt durch eingeschränkte Parkmöglichkeiten. Durch die Erschließung spezieller Parkgebiete soll den Bewohnerinnen und Bewohnern das Parken erleichtert und somit zur Steigerung der Wohnqualität beigetragen werden.
Für die sogenannten Bewohnerparkgebiete sind grüne Parkausweise notwendig, die im Straßenverkehrsamt ausgestellt werden (Kontakt im rechten Bereich dieser Seite), wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Anwohner erhalten mit ihrem Ausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern die Berechtigung im zugewiesenen Gebiet zu parken.
Die Gebiete, in denen das Bewohnerparken möglich ist, können Sie im rechten Bereich dieser Seite unter Infoblatt aufrufen und herunterladen.
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Die Bewohnerparkgebiete sind mit dieser Beschilderung gekennzeichnet.
Foto: SVA |
Personenkreis / Voraussetzungen
- Mit Haupt- oder Nebenwohnung im Bewohnerparkgebiet gemeldet
- Kein privater Stellplatz bzw. keine Garage
- Halter des Fahrzeuges, alternativ dauerhaft genutztes Fahrzeug (formlose Bestätigung des Halters erforderlich)
ACHTUNG: Die Ausstellung eines Ausweises ist nicht an die Fahrzeuge je Haushalt gekoppelt. D. h., für einen Haushalt können auch mehrere Ausweise ausgestellt werden, wenn die Fahrzeuge von verschiedenen Fahrberechtigten genutzt werden. Beispiel: Haushalt mit 2 Fahrberechtigten und 2 Fahrzeugen, zugelassen auf 1 Person: Es können 2 Ausweise ausgestellt werden, jedoch ist vom Halter für 1 Fahrzeug eine Bestätigung über die dauerhafte Nutzung erforderlich.
Je Antragsteller/in wird nur ein Parkausweis ausgestellt, auch wenn der Anwohner/die Anwohnerin mehr als ein Kraftfahrzeug besitzt. Ladenbesitzer, Gaststättenpächter, Arbeitnehmer oder Gewerbetreibende mit Firmensitz oder Arbeitsplatz in einem Bewohnerparkgebiet haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis.
Gültigkeit / Gebühren
Der Ausweis gilt ab dem Tag der Ausstellung
- Erteilung eines Ausweises bis zu einem halben Jahr (nur in begründeten Fällen): 16 Euro
- Erteilung eines Ausweises bis zu einem Jahr: 30,50 Euro
- Erteilung eines Ausweises bis zu zwei Jahren: 61 Euro
- Änderung des Kfz-Kennzeichens: 5 Euro
- Verlust und Neuausstellung eines Ausweises: 5 Euro
- Auslagenersatz für Schutzhülle Ausweis: 3 Euro
- Auslagen für Versand (inklusive Lastschrift): 2,50 Euro
Bei Verlust muss eine Verlusterklärung abgegeben werden. Der Bewohnerparkausweis wird dann neu ausgestellt.
Beantragung
Der Bewohnerausweis kann sofort ausgestellt werden, wenn Sie ihn persönlich beim Straßenverkehrsamt beantragen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Durch Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses
- Fahrzeugschein
- Eventuell Nutzungsberechtigung, wenn Sie nur Fahrzeugführer und nicht Fahrzeughalter sind
- Vollmacht, wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweis nicht selbst beantragen können und gegebenenfalls der alte Parkausweis
- Bei Verlängerung oder Kennzeichenänderung: der alte Parkausweis
- Barbezahlung oder Bezahlung mit EC-Karte
Einrichtung neuer Parkgebiete
Betroffen sind folgende Anwesen im Südstadtbereich:
- Amalienstraße 16-61
- Benno-Mayer-Straße
- Fichtenstraße 23-53 (nur ungerade Hausnummer)
- Karolinenstraße 19-56
- Lessingstraße
- Ludwigstraße 2-32
- Schreiberstraße
- Schwabacher Straße 53-89 (nur ungerade Hausnummer)
Der Bewohnerparkausweis kann bereits ausgefertigt werden (persönlich bzw. mit Vollmacht im Straßenverkehrsamt). Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit. |